{"id":3280,"date":"2024-12-11T08:05:33","date_gmt":"2024-12-11T07:05:33","guid":{"rendered":"https:\/\/laborexrail.com\/?page_id=3280"},"modified":"2026-07-15T11:23:13","modified_gmt":"2026-07-15T09:23:13","slug":"datenschutzerklarung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/laborexrail.com\/de\/datenschutzerklarung\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"3280\" class=\"elementor elementor-3280 elementor-3279\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div data-particle_enable=\"false\" data-particle-mobile-disabled=\"false\" class=\"elementor-element elementor-element-b7d81bb e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"b7d81bb\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t<div data-particle_enable=\"false\" data-particle-mobile-disabled=\"false\" class=\"elementor-element elementor-element-a83eb08 e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"a83eb08\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-cbc122f elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"cbc122f\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Version vom November 2024<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div data-particle_enable=\"false\" data-particle-mobile-disabled=\"false\" class=\"elementor-element elementor-element-c8e99f6 e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"c8e99f6\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;gradient&quot;}\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-74e037a elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"74e037a\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div data-particle_enable=\"false\" data-particle-mobile-disabled=\"false\" class=\"elementor-element elementor-element-7777b33 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"7777b33\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t<div data-particle_enable=\"false\" data-particle-mobile-disabled=\"false\" class=\"elementor-element elementor-element-5b9c8b0 e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"5b9c8b0\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t<div data-particle_enable=\"false\" data-particle-mobile-disabled=\"false\" class=\"elementor-element elementor-element-42ee95f e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"42ee95f\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-ed73c6e elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"ed73c6e\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3>1. Geltungsbereich<\/h3><p>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge, Kostenvoranschl\u00e4ge, Angebote, Bestellungen, Rechnungen und Gutschriften zwischen LABOREX RAIL BV, eingetragen in der Crossroads Bank of Enterprises unter der Unternehmensnummer 0404.266.603 und mit Sitz in der Industriezone ENA 23 Zone 3 \/ 3620, Hagelberg 15, 2250 Olen, Belgien (im Folgenden als \u201eLABOREX RAIL\u201c bezeichnet) oder deren verbundene Unternehmen im Sinne von Artikel 1:20 des Gesetzes \u00fcber Gesellschaften und Vereinigungen sowie jeder nat\u00fcrlichen oder juristischen Person (im Folgenden als \u201eKunde\u201c bezeichnet), es sei denn, es wird ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind integraler Bestandteil des Vertrags zwischen den Parteien. Durch die Annahme eines Angebots oder die Erteilung eines Auftrags an LABOREX RAIL best\u00e4tigt der Kunde, dass er diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelesen und akzeptiert hat, und verzichtet auf die Geltung seiner eigenen Gesch\u00e4ftsbedingungen, unabh\u00e4ngig von deren Bezeichnung. LABOREX RAIL beh\u00e4lt sich das Recht vor, seine Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen nach vorheriger Benachrichtigung des Auftraggebers zu \u00e4ndern.   <\/p><h3>2. Zustandekommen und \u00c4nderung der Vereinbarung<\/h3><p>2.1. Alle Angebote und Kostenvoranschl\u00e4ge von LABOREX RAIL, gleich in welcher Form, sind unverbindlich, sofern im Angebot keine Annahmefrist angegeben ist. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche (Auftrags-)Best\u00e4tigung von LABOREX RAIL oder durch die tats\u00e4chliche Erbringung der Leistung durch LABOREX RAIL zustande. <\/p><p>2.2. Umfasst der Auftrag des Kunden ma\u00dfgeschneiderte Anlagen, muss der Kunde LABOREX RAIL alle erforderlichen Produktangaben und Spezifikationen zur Verf\u00fcgung stellen (einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Abmessungen, Materialauswahl, mechanische Bauteile, Funktionalit\u00e4t usw.). LABOREX RAIL erstellt daraufhin eine Fertigungszeichnung f\u00fcr diese ma\u00dfgeschneiderten Anlagen und legt diese dem Kunden zur Genehmigung vor. Der Auftraggeber tr\u00e4gt die alleinige Verantwortung f\u00fcr die Richtigkeit dieser Spezifikationen, auf deren Grundlage LABOREX RAIL die ma\u00dfgeschneiderten Anlagen gem\u00e4\u00df den vom Auftraggeber bereitgestellten Spezifikationen und der genehmigten Zeichnung fertigen und liefern wird.  <\/p><p>2.3. Offensichtliche Druckfehler oder Irrt\u00fcmer in den Angeboten und Kostenvoranschl\u00e4gen von LABOREX RAIL befreien das Unternehmen von seiner Leistungspflicht sowie von jeglicher Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die sich aus diesen Fehlern ergeben, auch nach Abschluss des Vertrags.<\/p><p>2.4. LABOREX RAIL beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Ausf\u00fchrung eines Auftrags auszusetzen, wenn das Konto des Kunden bei LABOREX RAIL einen negativen Saldo aufweist oder wenn der Kunde Anzeichen finanzieller Zahlungsunf\u00e4higkeit oder mangelnder Zahlungsf\u00e4higkeit zeigt.<\/p><p>2.5. LABOREX RAIL beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Zusammensetzung der von ihr verwendeten und verkauften Materialien und Maschinen sowie die Herstellungs- oder Montageverfahren zu \u00e4ndern, sofern diese \u00c4nderungen die Qualit\u00e4t und die technische Leistungsf\u00e4higkeit der bestellten Produkte nicht wesentlich beeintr\u00e4chtigen.<\/p><h3>3. Geistiges Eigentum<\/h3><p>3.1. S\u00e4mtliche Ausf\u00fchrungs- und Fertigungsunterlagen sowie technische Datenbl\u00e4tter, die von LABOREX RAIL zur Erf\u00fcllung des Auftrags des Auftraggebers erstellt wurden, bleiben das ausschlie\u00dfliche Eigentum von LABOREX RAIL. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, diese Unterlagen zu vervielf\u00e4ltigen, an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu nutzen. Im Falle von Verletzungen der geistigen Eigentumsrechte an den von LABOREX RAIL erstellten Unterlagen hat LABOREX RAIL einen gesetzlichen Anspruch auf eine pauschale Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 50 % des Auftragswerts, zus\u00e4tzlich zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung der Zeichnungsleistungen, unbeschadet des Rechts von LABOREX RAIL, einen h\u00f6heren Schadenersatz geltend zu machen, sofern ein gr\u00f6\u00dferer Schaden nachgewiesen werden kann.  <\/p><p>3.2. Der Auftraggeber stellt LABOREX RAIL von jeglichen Verletzungen seiner geistigen Eigentumsrechte frei, die von Dritten begangen und durch Handlungen des Auftraggebers verursacht wurden. Der Auftraggeber stellt LABOREX RAIL zudem in vollem Umfang von jeglichen Verletzungen geistiger Eigentumsrechte Dritter frei, die sich aus der Herstellung von vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Sonderanfertigungen ergeben. <\/p><h3>4. Preise<\/h3><p>4.1. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Preise in Euro angegeben und verstehen sich zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer sowie etwaiger weiterer anfallender Steuern und Abgaben. Sofern in dem Angebot und\/oder der Auftragsbest\u00e4tigung von LABOREX RAIL nicht ausdr\u00fccklich schriftlich anders angegeben, sind in den angebotenen Preisen unter anderem (soweit zutreffend) folgende Kosten nicht enthalten: Transportkosten (sofern zutreffend), Versicherungskosten, Verpackungskosten, Installations- und Montagekosten, technischer Support, Reisekosten und\/oder Kundendienst. <\/p><p>4.2. LABOREX RAIL beh\u00e4lt sich das Recht vor, dem Kunden jederzeit technische Unterst\u00fctzung nach dem Kauf in Rechnung zu stellen. Dies umfasst unter anderem Beratung zu den Produkten, deren Konfiguration, Installation, Fehlerbehebung bei der Software usw. (einschlie\u00dflich technischer Unterst\u00fctzung und\/oder Fernwartung nach dem Kauf, insbesondere im Hinblick auf die Produktwartung). Die Geb\u00fchren f\u00fcr diesen Support werden auf der Grundlage des zu diesem Zeitpunkt geltenden Indexprozentsatzes berechnet.<\/p><p>4.3. Etwaige besondere Zusatzkosten f\u00fcr Produkte, die von LABOREX RAIL an den Kunden zu liefern sind, oder sonstige staatlich auferlegte Abgaben sind nicht im Preis enthalten und gehen ausschlie\u00dflich zu Lasten des Kunden.<\/p><p>4.4. Die in der (Auftrags-)Best\u00e4tigung von LABOREX RAIL ausgewiesenen Betr\u00e4ge basieren auf den zum Zeitpunkt der (Auftrags-)Best\u00e4tigung geltenden Preisen, Wechselkursen, L\u00f6hnen, Steuern und sonstigen f\u00fcr das Preisniveau ma\u00dfgeblichen Faktoren. Sollte sich nach der Auftragsbest\u00e4tigung eine \u00c4nderung bei den Kosten eines der zuvor genannten objektiven Faktoren ergeben, ist LABOREX RAIL berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. LABOREX RAIL wird den Auftraggeber unverz\u00fcglich \u00fcber diese \u00c4nderung informieren. Wird im Rahmen dieser Bestimmung eine Preiserh\u00f6hung vorgenommen und \u00fcbersteigt diese 10 % des vereinbarten Gesamtbetrags, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag innerhalb von 48 Stunden, nachdem er von dieser Preiserh\u00f6hung Kenntnis erlangt hat oder vern\u00fcnftigerweise h\u00e4tte erlangen m\u00fcssen, ohne Kosten zu k\u00fcndigen.   <\/p><p>4.5. Liegt der Preis f\u00fcr eine Bestellung unter dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarif, werden die zu diesem Zeitpunkt geltenden Verwaltungskosten ohne Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.<\/p><h3>5. Zahlung<\/h3><p>5.1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind alle von LABOREX RAIL ausgestellten Rechnungen innerhalb von acht Kalendertagen nach Rechnungsdatum am Firmensitz von LABOREX RAIL zu begleichen. Der Kunde ist unter keinen Umst\u00e4nden berechtigt, etwaige Anspr\u00fcche gegen LABOREX RAIL mit den von LABOREX RAIL in Rechnung gestellten Betr\u00e4gen aufzurechnen. Dar\u00fcber hinaus gew\u00e4hrt eine vorzeitige Zahlung dem Kunden keinen Anspruch auf einen Skonto.  <\/p><p>5.2. LABOREX RAIL beh\u00e4lt sich das Recht vor, die gesamte Lieferung zu liefern und in voller H\u00f6he in Rechnung zu stellen oder Rechnungen f\u00fcr Produkte auszustellen, die in Teillieferungen geliefert wurden.<\/p><p>5.3. Rechnungen, die nicht innerhalb von acht Kalendertagen nach ihrem Versand per Einschreiben beanstandet werden, gelten als endg\u00fcltig anerkannt.<\/p><p>5.4. Die Zahlung erfolgt durch \u00dcberweisung auf die auf der Rechnung angegebene Kontonummer unter Angabe des dort angegebenen Verwendungszwecks.<\/p><p>5.5. LABOREX RAIL beh\u00e4lt sich das Recht vor, zu jedem Zeitpunkt vor oder nach Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung oder eine Vorauszahlung zu verlangen. LABOREX RAIL kann die Erf\u00fcllung des Vertrags aussetzen, bis eine solche Sicherheit geleistet oder die Vorauszahlung eingegangen ist. Sollte die Vorauszahlung verweigert werden, ist LABOREX RAIL berechtigt, den Vertrag zu k\u00fcndigen, und der Kunde haftet f\u00fcr die daraus resultierenden Sch\u00e4den, die LABOREX RAIL dadurch entstehen.  <\/p><p>5.6. LABOREX RAIL ist berechtigt, die Auslieferung von Produkten, die sich im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen im Besitz von LABOREX RAIL befinden, so lange zur\u00fcckzuhalten, bis alle vom Kunden an LABOREX RAIL geschuldeten Zahlungen vollst\u00e4ndig beglichen sind.<\/p><p>5.7. Bei Nichtzahlung bis zum F\u00e4lligkeitstermin (vgl. \u00a7 5.1) werden alle vom Auftraggeber geschuldeten ausstehenden Betr\u00e4ge sofort f\u00e4llig, ungeachtet zuvor vereinbarter Zahlungsbedingungen. Auf alle unbezahlten Rechnungen fallen ab diesem Zeitpunkt automatisch Zinsen in H\u00f6he von 12 % pro Jahr an, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf. Zudem verfallen in diesem Fall alle zuvor gew\u00e4hrten Rabatte.  <\/p><p>5.8. Bei Nichtzahlung bis zum F\u00e4lligkeitstermin (vgl. Art. 5.1) hat der Auftraggeber automatisch und ohne vorherige Mahnung eine pauschale Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 15 % des Rechnungsbetrags zu zahlen, mindestens jedoch 50 \u20ac. Dies gilt unbeschadet des Rechts von LABOREX RAIL, Ersatz f\u00fcr einen h\u00f6heren tats\u00e4chlichen Schaden geltend zu machen. Etwaige weitere Kosten, wie beispielsweise Gerichtskosten, sind in dieser pauschalen Entsch\u00e4digung nicht enthalten und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.  <\/p><p>5.9. Bei versp\u00e4teter, unvollst\u00e4ndiger oder ausbleibender Zahlung einer Rechnung zum F\u00e4lligkeitstermin werden alle ausstehenden Rechnungen sofort f\u00e4llig.<\/p><h3>6. Aufhebung, Aufl\u00f6sung und Beendigung<\/h3><p>6.1. Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, kann LABOREX RAIL jeden seiner Vertr\u00e4ge unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von zwei Wochen k\u00fcndigen.<\/p><p>6.2. Sollte der Kunde einer Verpflichtung, insbesondere Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag, nicht fristgerecht oder \u00fcberhaupt nicht nachkommen, ist LABOREX RAIL berechtigt, ohne zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet zu sein und unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Auftraggeber ganz oder teilweise zu k\u00fcndigen, die sofortige Zahlung aller vom Auftraggeber an LABOREX RAIL geschuldeten Betr\u00e4ge zu verlangen und\/oder den Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.<\/p><p>6.3. LABOREX RAIL ist berechtigt, den Vertrag unverz\u00fcglich und au\u00dfergerichtlich zu k\u00fcndigen, ohne zu Schadenersatz verpflichtet zu sein und unbeschadet seiner Rechte, wenn der Auftraggeber einen Antrag auf Zahlungsaufschub oder Insolvenz stellt oder wenn ein solches Verfahren gegen ihn eingeleitet wird, sowie in jedem Fall, in dem eine Pf\u00e4ndung seines gesamten oder eines Teils seines Verm\u00f6gens erfolgt. In diesen F\u00e4llen werden alle in Rechnung gestellten Betr\u00e4ge sofort f\u00e4llig. <\/p><p>6.4. Im Falle einer Aufl\u00f6sung beh\u00e4lt sich LABOREX RAIL das Recht vor, die Produkte vom Kunden zur\u00fcckzufordern. Der Kunde tr\u00e4gt die Kosten f\u00fcr Demontage, Transport und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit der R\u00fcckgabe des Produkts. LABOREX RAIL erstattet dem Kunden bereits gezahlte Kaufbetr\u00e4ge zur\u00fcck, abz\u00fcglich des in diesem Artikel genannten Schadensersatzes.  <\/p><p>6.5. Im Falle einer Aufl\u00f6sung haftet der Auftraggeber automatisch und ohne vorherige Ank\u00fcndigung f\u00fcr eine pauschale Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 20 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 375 \u20ac, unbeschadet des Rechts von LABOREX RAIL, Ersatz f\u00fcr einen h\u00f6heren tats\u00e4chlich entstandenen Schaden zu verlangen.<\/p><h3>7. H\u00f6here Gewalt und unzumutbare H\u00e4rte<\/h3><p>7.1. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder der \u00f6ffentlichen Ordnung haftet LABOREX RAIL nicht, wenn eine Nichterf\u00fcllung auf h\u00f6here Gewalt oder eine unzumutbare Belastung zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. W\u00e4hrend des Zeitraums h\u00f6herer Gewalt oder einer unzumutbaren Belastung ist LABOREX RAIL je nach Situation nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention sowie ohne Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz berechtigt: (1) anzubieten, die fehlenden Produkte und\/oder Komponenten durch funktional gleichwertige Alternativen zu ersetzen; (2) die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen vor\u00fcbergehend aussetzen; oder (3) den Kunden auffordern, die Vertragsbedingungen nach Treu und Glauben neu zu verhandeln. Sollte der Zeitraum, in dem LABOREX RAIL seine Verpflichtungen nicht erf\u00fcllen kann oder deren Erf\u00fcllung durch h\u00f6here Gewalt oder unvorhersehbare H\u00e4rte erheblich behindert wird, \u00fcber drei Monate hinausgeht oder wenn der Auftraggeber eine Neuverhandlung ablehnt oder eine solche Neuverhandlung nicht zu einer neuen Vereinbarung f\u00fchrt, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention und ohne jegliche Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz zu k\u00fcndigen.  <\/p><p>7.2. Die in diesem Artikel verwendeten Begriffe \u201eh\u00f6here Gewalt\u201c oder \u201eunzumutbare Belastung\u201c umfassen unter anderem unvorhergesehene (wirtschaftliche) Umst\u00e4nde, die ohne Verschulden oder direkte Beteiligung von LABOREX RAIL eintreten, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Kriege, Aggressionsakte und Angriffe, unabh\u00e4ngig davon, ob diese in Belgien oder in einem anderen Land stattfinden, in dem LABOREX RAIL oder seine Lieferanten und verbundenen Unternehmen t\u00e4tig sind. Dazu z\u00e4hlen Krankheiten, Ger\u00e4teausf\u00e4lle, technische Unf\u00e4lle, Br\u00e4nde, \u00dcberschwemmungen, erhebliche Betriebsst\u00f6rungen, Cyberangriffe, erzwungene Produktionsk\u00fcrzungen, extreme Preissteigerungen bei Materialien und\/oder Rohstoffen, Engp\u00e4sse bei Materialien und\/oder Rohstoffen, die Nichtverf\u00fcgbarkeit notwendiger Materialien und\/oder Rohstoffe, Wirtschaftssanktionen gegen ein Land, in dem LABOREX RAIL oder seine Lieferanten und verbundenen Unternehmen ans\u00e4ssig sind, Streiks und Aussperrungen, die sowohl LABOREX RAIL als auch seine Lieferanten betreffen, sowie Transportverz\u00f6gerungen oder die versp\u00e4tete oder fehlerhafte Lieferung von Waren oder Materialien, wie beispielsweise Energie, Rohstoffe oder Komponenten, durch Dritte, einschlie\u00dflich der Lieferanten von LABOREX RAIL. Die Nichterf\u00fcllung der Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden aufgrund von Insolvenz oder fehlender finanzieller Mittel gilt nicht als h\u00f6here Gewalt oder unzumutbare H\u00e4rte.  <\/p><p>7.3. Hat LABOREX RAIL bei Eintritt des Ereignisses h\u00f6herer Gewalt oder einer unzumutbaren Belastung seine Verpflichtungen bereits teilweise erf\u00fcllt oder kann es diese nur teilweise erf\u00fcllen, ist es berechtigt, den bereits gelieferten oder lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.<\/p><h3>8. Stornierung einer Bestellung<\/h3><p>8.1. Der Auftraggeber darf einen von LABOREX RAIL angenommenen Auftrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LABOREX RAIL stornieren. Unbeschadet des Rechts von LABOREX RAIL, die Erf\u00fcllung des Vertrags durchzusetzen, vereinbaren LABOREX RAIL und der Auftraggeber, dass im Falle einer Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber eine Stornierungsgeb\u00fchr in H\u00f6he von mindestens 30 % des Preises des stornierten Auftrags als Entsch\u00e4digung f\u00fcr entstandene Kosten und entgangene Einnahmen zu zahlen ist. Diese Geb\u00fchr ist f\u00e4llig, ohne dass LABOREX RAIL das Vorliegen oder den Umfang des Schadens nachweisen muss, und l\u00e4sst das Recht von LABOREX RAIL unber\u00fchrt, zus\u00e4tzlichen Schadensersatz zu verlangen, sofern ein h\u00f6herer Schaden nachgewiesen werden kann.  <\/p><p>8.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass eine Bestellung f\u00fcr ma\u00dfgeschneiderte Installationen unter keinen Umst\u00e4nden vom Kunden storniert werden kann. Sobald LABOREX RAIL dem Kunden den Auftrag best\u00e4tigt hat (vgl. Art. 2.1), ist der Kunde stets verpflichtet, die Lieferung anzunehmen und den vollen Preis zu zahlen, sofern nicht schriftlich etwas anderes mit LABOREX RAIL vereinbart wurde. <\/p><h3>9. Lieferung<\/h3><p>9.1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart (z. B. in der Auftragsbest\u00e4tigung), erfolgt die Lieferung gem\u00e4\u00df dem ICC-INCOTERM (2020) \u201eEx Works\u201c (\u201eab Werk\u201c). Verweigert der Kunde die Annahme zum vereinbarten Zeitpunkt oder erschwert er diese in unzumutbarer Weise oder vers\u00e4umt er es fahrl\u00e4ssig, die f\u00fcr die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen bereitzustellen, ist LABOREX RAIL berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern, unbeschadet des Rechts von LABOREX RAIL, den Vertrag zu k\u00fcndigen. <\/p><p>9.2. Die Produkte gelten als geliefert, sobald LABOREX RAIL dem Kunden mitteilt, dass die Waren \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob sie vollst\u00e4ndig oder teilweise installiert sind \u2013 bei LABOREX RAIL oder in den R\u00e4umlichkeiten Dritter zur Abholung durch den Kunden oder zum Versand auf Wunsch des Kunden bereitstehen. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung tr\u00e4gt der Kunde alle mit den gelieferten Waren verbundenen Risiken. <\/p><p>9.3. Sofern abweichend von Artikel 9.1 ausdr\u00fccklich vereinbart wird, dass LABOREX RAIL den Transport der Produkte \u00fcbernimmt, handelt LABOREX RAIL lediglich als Vermittler, und sowohl die Kosten als auch das Risiko von Verlust, Besch\u00e4digung und Diebstahl vor, w\u00e4hrend und nach dem Transport tr\u00e4gt der Auftraggeber, au\u00dfer in F\u00e4llen vors\u00e4tzlichen Fehlverhaltens oder Betrugs seitens LABOREX RAIL. Der Auftraggeber ist zudem f\u00fcr das Entladen der Produkte verantwortlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Muss LABOREX RAIL das Entladen vornehmen, stellt LABOREX RAIL dem Auftraggeber diese Kosten in Rechnung. Diese Bestimmung gilt unabh\u00e4ngig davon, ob der Auftraggeber oder einer seiner Vertreter bei der Lieferung anwesend war, und unabh\u00e4ngig davon, ob ein Lieferschein vom Auftraggeber oder einem seiner Vertreter unterzeichnet wurde. Die Angabe eines anderen ICC-INCOTERM (2020) in der Auftragsbest\u00e4tigung von LABOREX RAIL hat keinen Einfluss auf diese Bestimmung.    <\/p><p>9.4. Sollten sich die Parteien darauf einigen, dass LABOREX RAIL f\u00fcr die Installation der Produkte verantwortlich ist, muss der Auftraggeber sicherstellen, dass der Lieferort ohne Weiteres<\/p><p>zug\u00e4nglich sind und dass w\u00e4hrend der Lieferung und der Montage Personen zur Verf\u00fcgung stehen, die alle erforderlichen oder relevanten Informationen bereitstellen k\u00f6nnen, um die Montage der Produkte durch LABOREX RAIL zu erleichtern.<\/p><p>9.5. Die in Angeboten, Kostenvoranschl\u00e4gen, Vereinbarungen oder anderweitig genannten Lieferfristen werden von LABOREX RAIL stets nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und \u2013 vorbehaltlich der Verf\u00fcgbarkeit der Produkte und\/oder Dienstleistungen \u2013 so genau wie m\u00f6glich eingehalten. Der Kunde erkennt an, dass diese Liefertermine f\u00fcr Produkte und\/oder Dienstleistungen, sofern nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, lediglich als Richtwerte gelten. Die Nichteinhaltung dieser vorl\u00e4ufigen Fristen durch LABOREX RAIL f\u00fchrt weder zur Aufl\u00f6sung des Vertrags noch berechtigt sie eine der Parteien zu Schadenersatz. Teillieferungen sind stets zul\u00e4ssig. Verz\u00f6gert der Kunde die Zahlung bestimmter Anzahlungen auf den Kaufpreis, kann dies zu einer entsprechenden Verz\u00f6gerung der Lieferfrist f\u00fchren.    <\/p><p>9.6. Sollten sich der Lieferzeitraum, der Lieferort oder die Bedingungen zum Zeitpunkt der Lieferung auf Wunsch des Kunden \u00e4ndern oder sollte der Kunde unrichtige Angaben zu diesen Aspekten machen, beh\u00e4lt sich LABOREX RAIL das Recht vor, die dadurch entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.<\/p><p>9.7. Falls der Kunde LABOREX RAIL oder den Spediteur beauftragt, die Produkte in seiner Abwesenheit an einem bestimmten Ort abzustellen, erkennt der Kunde an und erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass die Gefahr des Verlusts, der Besch\u00e4digung oder des Diebstahls der Produkte ab dem Zeitpunkt dieser Aufforderung endg\u00fcltig auf den Kunden \u00fcbergeht. Unter diesen Umst\u00e4nden haften weder LABOREX RAIL noch der Spediteur f\u00fcr Verlust, Besch\u00e4digung oder Diebstahl der Produkte nach deren Auslieferung. <\/p><h3>10. Gew\u00e4hrleistung<\/h3><p>10.1. Sollte LABOREX RAIL dem Auftraggeber eine Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr die erbrachten oder noch zu erbringenden Dienstleistungen oder Produkte gew\u00e4hren, wird dies dem Auftraggeber ausdr\u00fccklich schriftlich mitgeteilt. Ohne ausdr\u00fcckliche schriftliche Mitteilung kann der Auftraggeber die Gew\u00e4hrleistung nicht geltend machen; seine gesetzlichen Rechte aus zwingenden Rechtsvorschriften bleiben davon jedoch unber\u00fchrt. <\/p><p>10.2. LABOREX RAIL gew\u00e4hrt eine Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Konstruktions- oder Herstellungsfehler an seinen Produkten f\u00fcr einen Zeitraum von sechs (6) Monaten ab Lieferdatum, sofern im Vertrag nicht ausdr\u00fccklich ein Ausschluss dieser Gew\u00e4hrleistung vereinbart wurde. F\u00fcr Produkte, die rund um die Uhr im Dauerbetrieb eingesetzt werden, gew\u00e4hrt LABOREX RAIL eine Garantie von drei (3) Monaten. F\u00fcr Komponenten, die nicht von LABOREX RAIL hergestellt wurden, wie beispielsweise Einspritzpumpen, Motoren, elektrische Ausr\u00fcstung usw., richtet sich die Garantiedauer nach der Garantie, die der Hersteller LABOREX RAIL gew\u00e4hrt.  <\/p><p>10.3. Sollte der Kunde einen berechtigten Gew\u00e4hrleistungsanspruch geltend machen, beh\u00e4lt sich LABOREX RAIL das Recht vor, die gelieferten Produkte nach eigenem Ermessen entweder zu reparieren oder zu ersetzen, es sei denn, dies w\u00e4re f\u00fcr den Kunden nachweislich zwecklos. Teilt LABOREX RAIL dem Kunden mit, dass eine Reparatur vorgenommen wird, hat der Kunde die gelieferten Produkte auf eigene Kosten und Gefahr an LABOREX RAIL zur\u00fcckzusenden. <\/p><p>10.4. Alle Gew\u00e4hrleistungsverpflichtungen von LABOREX RAIL erl\u00f6schen, wenn die vom Auftraggeber ger\u00fcgten M\u00e4ngel oder Unvollkommenheiten der gelieferten Gegenst\u00e4nde auf (i) eine unsachgem\u00e4\u00dfe, nachl\u00e4ssige oder unfachm\u00e4nnische Nutzung oder Handhabung der Gegenst\u00e4nde durch den Auftraggeber, dessen Mitarbeiter oder Dritte, (ii) einer \u00c4nderung der gelieferten Gegenst\u00e4nde durch den Kunden, dessen Mitarbeiter oder Dritte ohne Zustimmung von LABOREX RAIL oder (iii) \u00e4u\u00dferen Einfl\u00fcssen wie beispielsweise, aber nicht beschr\u00e4nkt auf, Brand- oder Wassersch\u00e4den.   <\/p><h3>11. Haftung<\/h3><p>11.1. Die maximale Haftung von LABOREX RAIL darf den vereinbarten Preis des Produkts, das den Schaden verursacht hat oder besch\u00e4digt wurde, nicht \u00fcbersteigen. Im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung \u00fcbersteigt die maximale Haftung von LABOREX RAIL nicht den Betrag, der in den 30 Tagen vor dem Vorfall an LABOREX RAIL f\u00fcr die erbrachte Dienstleistung gezahlt wurde. <\/p><p>11.2. LABOREX RAIL haftet nicht f\u00fcr Folgen, Auswirkungen oder Sch\u00e4den, die dem Nutzer, Dritten oder deren Eigentum aufgrund der gelieferten, installierten und\/oder transportierten Produkte oder der erbrachten Dienstleistungen entstehen k\u00f6nnten. Der Verkauf und die Erbringung der Dienstleistungen erfolgen auf Bestellung und auf Risiko des Kunden, der f\u00fcr etwaige Unf\u00e4lle und Verst\u00f6\u00dfe verantwortlich bleibt. Dar\u00fcber hinaus haftet der Kunde und stellt LABOREX RAIL von jeglichen Sch\u00e4den (einschlie\u00dflich Brandsch\u00e4den) frei, die durch die Produkte verursacht werden.  <\/p><p>11.3. LABOREX RAIL \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Qualit\u00e4t seiner Produkte, wenn diese einer unsachgem\u00e4\u00dfen Nutzung, mangelnder Wartung oder \u00c4nderungen an Bauteilen ausgesetzt sind oder wenn sie vom Kunden (de-)montiert oder repariert wurden.<\/p><p>11.4. Sofern kein betr\u00fcgerisches oder vors\u00e4tzliches Fehlverhalten seitens LABOREX RAIL vorliegt, haftet LABOREX RAIL nicht f\u00fcr Neben- oder Folgesch\u00e4den, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Sachsch\u00e4den, finanzielle Verluste, entgangenen Gewinn, Personalkosten, Sch\u00e4den gegen\u00fcber Dritten, Umsatzausf\u00e4lle, Reputationssch\u00e4den sowie Datenverluste. Der Kunde verzichtet hiermit auf jegliche Anspr\u00fcche gegen\u00fcber LABOREX RAIL, seinen verbundenen Unternehmen und\/oder seinen Vertretern in Bezug auf solche Angelegenheiten. <\/p><h3>12. Beschwerden<\/h3><p>12.1. Unmittelbar nach Erhalt der Produkte hat der Kunde sorgf\u00e4ltig zu pr\u00fcfen, ob die erhaltene Menge mit der bestellten Menge \u00fcbereinstimmt und ob das Produkt den vereinbarten Spezifikationen entspricht. Reklamationen bez\u00fcglich der Menge, der (Nicht-)Konformit\u00e4t oder des Zustands der gelieferten Produkte m\u00fcssen LABOREX RAIL innerhalb von zwei Kalendertagen nach Erhalt der Sendung per Einschreiben mitgeteilt werden, andernfalls erlischt das Reklamationsrecht. Ungeachtet des Vorstehenden gilt die Unterzeichnung des  <\/p><p>Eine Empfangsbest\u00e4tigung gilt in jedem Fall als Annahme der Lieferung.<\/p><p>12.2. Jegliche Reklamationen bez\u00fcglich M\u00e4ngeln (einschlie\u00dflich solcher, die unter eine direkt mit dem Kunden ausgehandelte Garantie des Herstellers oder Lieferanten fallen) m\u00fcssen LABOREX RAIL formell per begr\u00fcndeten Einschreibebrief gemeldet werden. Um den Verlust des Reklamationsrechts zu vermeiden, m\u00fcssen Reklamationen wegen sichtbarer M\u00e4ngel innerhalb von acht Kalendertagen nach Erhalt der Produkte und Reklamationen wegen versteckter M\u00e4ngel innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach deren Feststellung eingereicht werden. Die Nutzung oder ein anschlie\u00dfender Weiterverkauf der Produkte schlie\u00dft jegliche m\u00f6gliche Haftung von LABOREX RAIL aus. Anspr\u00fcche wegen versteckter M\u00e4ngel m\u00fcssen innerhalb von f\u00fcnfzehn (15) Kalendertagen nach Entdeckung des Mangels oder nachdem dieser vern\u00fcnftigerweise h\u00e4tte entdeckt werden m\u00fcssen, geltend gemacht werden. Reklamationen und\/oder Streitigkeiten jeglicher Art berechtigen den Kunden weder dazu, die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen gegen\u00fcber LABOREX RAIL auszusetzen, noch dazu, die gesamte Bestellung oder Lieferung zu stornieren. Ist die Reklamation begr\u00fcndet, \u00fcbersteigt die maximale Haftung von LABOREX RAIL in keinem Fall den vereinbarten Preis der jeweiligen Produktlieferung.     <\/p><h3>13. Eigentumsvorbehalt<\/h3><p>13.1. Alle von LABOREX RAIL zu liefernden und gelieferten Produkte bleiben unter allen Umst\u00e4nden Eigentum von LABOREX RAIL, bis der Kunde alle ausstehenden Forderungen von LABOREX RAIL beglichen hat, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf die Bezahlung der Produkte.<\/p><p>13.2. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit der gebotenen Sorgfalt zu lagern und deutlich als Eigentum von LABOREX RAIL zu kennzeichnen.<\/p><p>13.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte in irgendeiner Weise zu verpf\u00e4nden, zu belasten oder das Eigentum daran zu \u00fcbertragen, bis das vollst\u00e4ndige Eigentum auf ihn \u00fcbergegangen ist; ausgenommen hiervon ist die Ver\u00e4u\u00dferung im Rahmen des normalen Gesch\u00e4ftsbetriebs des Kunden.<\/p><p>13.4. In allen F\u00e4llen, in denen dies erforderlich ist \u2013 einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf die Insolvenz des Kunden oder den Fall, dass ein Dritter die Pf\u00e4ndung der Produkte androht oder bereits vollzogen hat \u2013, ist der Kunde verpflichtet, diese Dritten (z. B. einen Insolvenzverwalter oder Gl\u00e4ubiger) per Einschreiben \u00fcber die Eigentumsrechte von LABOREX RAIL in Kenntnis zu setzen. Der Kunde hat LABOREX RAIL unverz\u00fcglich per Einschreiben \u00fcber solche Umst\u00e4nde in Kenntnis zu setzen. <\/p><p>13.5. Sollte der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen gegen\u00fcber LABOREX RAIL nicht nachkommen oder sollte LABOREX RAIL berechtigten Grund zu der Bef\u00fcrchtung haben, dass der Auftraggeber diesen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist LABOREX RAIL berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zur\u00fcckzunehmen. Der Auftraggeber verpflichtet sich \u2013 gegebenenfalls im Namen eines Dritten (K\u00e4ufers) oder Besitzers \u2013 auf erstes Anfordern von LABOREX RAIL den Standort der Produkte offenzulegen und die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden LABOREX RAIL zur Verf\u00fcgung zu stellen, sollte LABOREX RAIL dies verlangen. LABOREX RAIL wird hiermit ein unwiderruflicher Auftrag zur R\u00fccknahme sowie ein Befugnis zum Betreten der hierf\u00fcr erforderlichen R\u00e4umlichkeiten erteilt. Bei der R\u00fcckholung erh\u00e4lt der Auftraggeber eine Entsch\u00e4digung in H\u00f6he des Marktwerts der Produkte, der den urspr\u00fcnglich mit LABOREX RAIL vereinbarten Preis nicht \u00fcbersteigt, abz\u00fcglich etwaiger Kosten, die LABOREX RAIL im Zuge der R\u00fcckholung entstanden sind.   <\/p><h3>14. Salvatorische Klausel<\/h3><p>14.1. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und des Vertrags sind, soweit m\u00f6glich, so auszulegen, dass sie nach geltendem Recht g\u00fcltig und durchsetzbar sind.<\/p><p>14.2. Die (teilweise) Unwirksamkeit, Undurchsetzbarkeit, Unanwendbarkeit oder Undurchf\u00fchrbarkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder des Vertrags ber\u00fchrt nicht die Wirksamkeit oder Anwendbarkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen.<\/p><p>14.3. Die Vertragsparteien werden sich bem\u00fchen, jede Bestimmung, die sich als ung\u00fcltig, undurchsetzbar, nicht anwendbar oder undurchf\u00fchrbar erweist, durch eine Klausel zu ersetzen, die den Absichten der Vertragsparteien entspricht.<\/p><h3>15. Anwendbares Recht und zust\u00e4ndiges Gericht<\/h3><p>15.1. Alle mit LABOREX RAIL geschlossenen Vertr\u00e4ge sowie alle damit zusammenh\u00e4ngenden Streitigkeiten unterliegen ausschlie\u00dflich belgischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts\u00fcbereinkommens.<\/p><p>15.2. Bei Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, die integraler Bestandteil desselben sind, ergeben, sind ausschlie\u00dflich die zust\u00e4ndigen Gerichte des Gerichtsbezirks Antwerpen, Abteilung Turnhout, zust\u00e4ndig.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Version vom November 2024 1. 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